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Allgemeine Geschäftsbedingungen

JANSHEN Distribution GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart, selbst wenn wir uns bei weiteren Verträgen – insbesondere bei telefonischer Bestellung – nicht ausdrücklich hierauf berufen. Die Annahme der von uns gelieferten Ware oder die Entgegennahme der von uns erbrachten Leistung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben usw. sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zudem bleiben die Angebote mit sämtlichen Anlagen unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns bei Nichtzustandekommen eines Vertrages auf Verlangen zurückzusenden.

Vertragsabschluss
Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Annahmebestätigung zustande, gelten jedoch auch im Falle stillschweigender Ausführung als durch uns angenommen. Haben wir bei Abgabe eines schriftlichen Angebots eine Annahmefrist gesetzt, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn bis zum Ablauf der Annahmefrist eine schriftliche Annahmeerklärung des Käufers bei uns eingegangen ist. Mündliche Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Preise
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Werk ohne Skonto oder sonstigen Nachlass ausschließlich Verpackung, Zoll, Fracht und Versicherung zuzüglich Umsatzsteuer. Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, sie wird nicht von uns zurückgenommen. Sollte die Lieferung erst nach Ablauf von vier Monaten nach der Auftragsbestätigung erfolgen, und sollten zu diesem Zeitpunkt unsere Preise allgemein erhöht worden sein, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, gilt vorstehende Regelung bereits nach Ablauf von vier Wochen. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet.

Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der dem Kaufvertrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung beigefügten Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Lieferung
Vereinbarte Liefertermine gelten vom Tage der Auftragsbestätigung an, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich richtiger und/oder rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer hat bei Lieferverzug im Rahmen der übrigen Regelungen dieser Bedingungen eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu gewähren. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils der Lieferung beschränkt. Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht werden, wie etwa Feuer, Hochwasser, Krieg, regierungsseitige Maßnahmen, Transport- und Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt) und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind. Aufgrund solcher Umstände, die auf die Abwicklung des Kaufvertrages einwirken, sind wir berechtigt, die Lieferung um die entsprechende Zeit hinauszuschieben. Bei einer Verzögerung von mehr als acht Wochen ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mitteilung der Versandbereitschaft oder Abgang der Ladung vom Lager gilt als Lieferung. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind erlaubt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese gelten als eigene Geschäfte. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Verzögert sich die Lieferung oder Montage durch Verschulden des Käufers, so sind die uns hierdurch erwachsenden Kosten, einschließlich der Wartezeit der Arbeitskräfte, zu ersetzen.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, der uns in diesem Fall die Kosten der Einlagerung und ggf. Versicherung zu ersetzen hat. Versicherungen gegen Transportschäden werden nur auf Verlagen und Kosten des Käufers abgeschlossen.

Versand, Verpackung
Wir wählen Größe und Art der Verpackung. Europaletten sind uns zu ersetzen. Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und –mittel bleibt – wenn nicht anders vereinbart – uns überlassen.

Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung ohne Abzug an uns zu leisten, nicht an Vertreter oder an sonstige Dritte. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung; der Käufer trägt die Diskontspesen und sonstigen Kosten. Zahlungsziele gelten nur als eingehalten, wenn uns der Rechnungsbetrag spätestens am letzten Tag der Frist zur Verfügung steht. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungszieles berechnen wir gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und gegenüber Unternehmern 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, eine der Parteien weist einen höheren oder niedrigeren Schaden nach. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit nicht ausdrücklich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten. Rechte des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall des Käufers sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist in diesem Fall zur unverzüglichen Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware/Gegenstände verpflichtet. Kommt der Käufer mit seiner Leistung ganz oder teilweise in Verzug oder werden uns andere, die Kreditfähigkeit des Käufers einschränkende Umstände bekannt, so können wir Vorkasse verlangen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. Wenn die Vorkasse nicht binnen zwei Wochen ab schriftlicher Aufforderung geleistet wird, sind wir berechtigt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns an den Käufer gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur völligen Bezahlung sämtlicher bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen. Die weitere Ver- und Bearbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Ist im Falle der §§ 947, 948 BGB eine Sache des Käufers Hauptsache, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil schon jetzt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Hauptsache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren zu dem der anderen Materialien. Das erworbene Miteigentum gilt als Vorbehaltsware, die der Käufer für uns zu verwahren und in handelsüblicher Weise zu versichern hat. Versicherungsansprüche werden an uns im Voraus abgetreten. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im normalen Geschäftsgang gestattet und kann von uns untersagt werden. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Forderungen aus Weiterveräußerungen werden hiermit bis zum Ausgleich aller Rechnungen in Höhe des ausstehenden Betrages an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit die Abtretung an und sind berechtigt, sie offen zu legen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderungen kann durch uns widerrufen werden. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von Pfändungsmaßnahmen sind wir unter Vorlage von Urkunden zu unterrichten. Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen.

Gewährleistung
Alle Schäden und Mängel an der von uns an den Käufer gelieferten Ware sind uns aufgrund Prüfung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als mangelfrei angenommen. War der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, ist er unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern der Käufer ein Unternehmer ist. ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob unsere Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln stehen dem Käufer keine Gewährleistungsrechte zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren. Insbesondere haften wir für alle sonstigen, dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelung: Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlung, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haften wir nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck wesentlich gefährdet wird. Wir haften in jedem Fall nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen, die der Käufer an Leben, Körper und Gesundheit erleidet. Eine persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Das gleiche gilt beim Verkauf gebrauchter Sachen an Verbraucher. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Ersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. Der Käufer ist vor unserer Inanspruchnahme verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber Vorlieferanten zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns gegenüber dem Käufer zur Abtretung etwaiger Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, die uns gegenüber unserem Vorlieferanten zustehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen, es sei denn, er ist Verbraucher. Wenn die Inanspruchnahme unseres Vorlieferanten erfolglos bleibt, kann uns der Käufer nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen in Anspruch nehmen. Vereinbarungen zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden. Mündliche Abreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter binden uns nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen nach unserer Wahl Hamburg oder der Sitz des Käufers. Es gilt ausschließlich das Deutsche Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige, auch künftige, zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das Deutsche Recht, keine Anwendung.

Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.


JANSHEN Distribution GmbH
Hamburg,
Stand 07/2009